Gern stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anmerkungen telefonisch und per E-Mail entsprechend unserer Sekretariatszeiten zur Verfügung.
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„Als Lese-Rechtschreib-Schwäche wird eine Teilleistungsschwäche verstanden, deren Hauptmerkmal eine ausgeprägte Beeinträchtigung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit ist, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann.“
(VvW LRS Förderung 06/06 geändert 01/08)
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Grundschule Bad Elster
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