Sollte Ihr Kind krank sein bzw. entschuldigt werden müssen, teilen Sie dies bitte unter Angabe des Grundes bis spätestens 8.00 Uhr der Schule mit. Sollte keine Meldung von Ihnen vorliegen und Sie sind nicht zu erreichen, wird die Polizei informiert.
Gern stehen wir Ihnen bei Fragen oder Anmerkungen telefonisch und per E-Mail entsprechend unserer Sekretariatszeiten zur Verfügung.
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Sollte Ihr Kind krank sein bzw. entschuldigt werden müssen, teilen Sie dies bitte unter Angabe des Grundes bis spätestens 8.00 Uhr der Schule mit. Sollte keine Meldung von Ihnen vorliegen und Sie sind nicht zu erreichen, wird die Polizei informiert.
Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Der Urlaub der Eltern ist dabei kein anerkannter Freistellungsgrund.
Ein Antrag zur Freistellung ist unter Angabe des Grundes in der Regel einen Monat vorher schriftlich beim Klassenleiter einzureichen. Über Freistellungen von drei und mehr Tagen im Schuljahr entscheidet der Schulleiter.
Alle notwendigen Formulare finden sie hier.
Interne Kommunikation zwischen Schule und Elternhäusern findet über die Plattform LernSax statt.
Grundschule Bad Elster
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